Mein Leistungsangebot
Lebenslauf
Tino Rose
die man nicht braucht.“
Berufserfahrung
Inhaber
07 / 2017 - heute
Versicherungskontor Tino Rose
Gesellschafter
01/2007 - 07/2017
Wirtschaftskontor Heine & Rose OHG
Versicherungsmakler
09/2001 - 12/2006
Maklerbüro Rose
1. Staatsexamen
1998 - 2004
Rechtswissenschaften Universität Leipzig
Ehrenamt
Judo Trainer
seit 1998
Leipziger Sportlöwen e.V.
1. Vorsitzender
seit 1999
Leipziger Sportlöwen e.V.
Mitglied des Präsidium
03/2004 - 03/2008
Judo-Verband Sachsen e.V.
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Häufig
gestellte Fragen
Nein, denn Sie haben einen Anspruch aus Ihrem Vertrag heraus welchen Sie gegenüber der Krankenversicherung geltend machen können.
Ja unbedingt! Egal ob Sie Angestellter, Selbständiger oder Beamter sind das wichtigste ist Ihre Arbeitskraft welche in der gesetzlichen Rentenversicherung nur über eine Erwebsunfähigkeitsversicherung abgesichert ist. Beamte haben in den ersten 5 Jahren Ihrer Beamtenlauf gar keine Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn und danach bekommen Sie ein Ruhegehalt welches noch immer eine Lücke zum vorherigen Gehalt aufweist.
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich ist der Anspruch auf Familienversicherung immer subsidär vor einer privaten Krankenversicherung.
Wenn Ihre Kinder folglich einen Anspruch auf Familienversicherung gem. § 10 SGB V haben, können Sie diese nicht privat krankenversichern.
Grundsätzlich hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Sie bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Sollte sich jedoch Ihr Versicherungsstatus von freiwilliger Versicherung in pflicht- oder Familienversicherung ändern können bzw. müssen Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Ja, und der Beitrag ist auch geringer als wenn Sie gesetzlich krankenversichert wären. Wichtig ist, dass die private Krankenversicherung von Anfang an richtig Zusammengestellt wird.